WEHRON / PRÜFTIEFEN

PRÜFTIEFEN
Drei definierte Formate.
01 Listen- und Identitätsabgleich
02 Eigentum, Kontrolle und Red Flags
03 Vertiefte Integrity Due Diligence
PRÜFTIEFEN IM VERGLEICH
01
Listen- und Identitätsabgleich
Für einen konkreten Datenbank-Alert oder eine eng begrenzte Erstfrage zu Identität und Listenbezug. Inputs: Treffertext, Listenstand, bekannte Namensform, Jurisdiktion und Stichtag.
Enthalten: Ausgangstreffer sichern · Originalschrift, Aliasformen und dokumentierte Transliterationen prüfen · verfügbare Identitätsmerkmale abgleichen · Listenstand, Suchparameter und Abrufdatum festhalten.
Liefergegenstand: kompakte Trefferakte mit Variantenmatrix, verwendeten Quellen, Suchweg, Befundstatus und ausdrücklich benannten offenen Punkten.
Stop oder Eskalation: endet bei belastbarer Zuordnung oder Abgrenzung. Vertiefung, wenn Identität, Eigentum, Kontrolle oder mittelbare Exposure-Bezüge offenbleiben.
02
Eigentum, Kontrolle und Red Flags
Für Aufnahme, Fortführung oder Freigabe einer Geschäftsbeziehung. Inputs: Gesellschaft oder Person, Jurisdiktion, bekannter Strukturhinweis, Entscheidungskontext und relevanter Stichtag.
Enthalten: Identitäts- und Listenabgleich · Eigentums- und Kontrollstruktur aus verfügbaren Primärregistern · relevante Funktionen und Schlüsselpersonen · regionale Bekanntmachungen und Medien auf belegbare Warnsignale.
Liefergegenstand: strukturierter Bericht mit Eigentums- und Kontrollpfad, Quellenprotokoll, Belegstatus, dokumentierten Nullbefunden und Recherchegrenzen.
Stop oder Eskalation: endet, wenn die vereinbarte Strukturfrage nachvollziehbar beantwortet ist. Vertiefung bei mehrstufigen Ketten, Widersprüchen, unklarer Kontrolle oder relevanten Integritätsindikatoren.
03
Vertiefte Integrity Due Diligence
Für komplexe grenzüberschreitende Strukturen, erhöhte Integritätsrisiken oder einen klärungsbedürftigen Treffer mit weiterem Recherchebedarf.
Enthalten: mehrstufige Eigentums- und Kontrollketten aus verfügbaren Primärquellen · zeitbezogene Registerstände und Veränderungen · Originalsprachen-Adverse-Media · verfahrens- und quellenbezogener Belegstatus. Ausschließlich passive, rechtmäßig zugängliche Quellen; keine Source Inquiries, Interviews oder Kontaktaufnahme mit Prüfsubjekten.
Liefergegenstand: vertieftes Integritätsdossier mit Quellen- und Suchprotokoll, Befundstatus, Widersprüchen, offenen Punkten und ausdrücklichen Grenzen als Tatsachenbasis für die weitere Bewertung.
Stop oder Eskalation: endet am schriftlich definierten Scope oder an einer transparent dokumentierten Quellengrenze. Eine Erweiterung erfolgt nur nach neuer Abgrenzung des Prüfauftrags.
DOKUMENTATIONSSTANDARD
01
Quellen triangulieren, wo sachlich möglich.
Wesentliche Feststellungen werden soweit sachlich möglich durch voneinander unabhängige Quellen gestützt. Einquellenbefunde bleiben als solche sichtbar.
02
Gekennzeichneter Belegstatus.
Jede Angabe wird als belegte Tatsache, korroborierte Angabe, Vorwurf laut Quelle oder Indikator eingeordnet; Widersprüche und offene Punkte bleiben sichtbar.
03
Dokumentierte Nullbefunde.
Ein Nichttreffer wird nur für den tatsächlich geprüften Listen- oder Quellenstand mit Datum und verwendeten Varianten dokumentiert; er ist keine allgemeine Unbedenklichkeitsbestätigung.
04
Klare Rollenteilung.
Wehron liefert eine menschlich final geprüfte Tatsachenbasis. Rechtliche, steuerliche und geschäftliche Bewertung verbleiben beim Auftraggeber und seinen Beratern.
Wenn der Fall nicht in eine Stufe passt.
Besondere Jurisdiktionen, historische Tiefe, laufende Verfahren oder kombinierte Prüfgegenstände können einen eigenen Zuschnitt erfordern. Dann werden Fragestellung, Inputs, Quellenrahmen, Liefergegenstand und Stop-Punkt vor Beginn schriftlich abgegrenzt.
HÄUFIGE FRAGEN
Welche Prüftiefe brauche ich?
Entscheidend sind nicht ein Produktname oder eine pauschale Risikoklasse, sondern die konkrete Frage, vorhandene Ausgangsdaten, Jurisdiktion, Stichtag und der benötigte Liefergegenstand. Die erste Einordnung erfolgt ohne Namen, Dokumente oder Fallakten.
Wie werden Scope und Aufwand festgelegt?
Vor Beginn werden Prüfgegenstand, Jurisdiktionen, Prüftiefe, Quellenrahmen und Liefergegenstand schriftlich definiert. Daraus ergibt sich der Aufwand. Ein Angebot bezieht sich ausschließlich auf diesen abgegrenzten Umfang.
Kann eine Prüfung erweitert werden?
Ja. Wenn eine Stufe einen relevanten offenen Punkt erzeugt, wird die zusätzliche Frage zuerst abgegrenzt. Bereits dokumentierte Quellen und Suchschritte werden weiterverwendet; die Erweiterung beginnt erst nach einer bewussten Scope-Entscheidung.
NÄCHSTER SCHRITT
Für die erste Einordnung genügen Problemcluster, Jurisdiktion, Entscheidungskontext, gewünschter Zeitpunkt und vorhandene Ausgangsinformation. Bitte senden Sie zunächst keine Namen, Dokumente oder Fallakten.
Prüffall einordnen