EIGENTUMS- UND KONTROLLRECHERCHE

ERSTE EINORDNUNG
Drei nicht sensible Angaben genügen für den Start.
01 Gesellschaft und Jurisdiktion
02 Bekannte Registerkennung
03 Entscheidung und Stichtag
REGISTERDATEN RICHTIG EINORDNEN
Eine latinisierte Firmenbezeichnung ist häufig nur der Einstieg. Wehron sichert die Originalbezeichnung, ordnet stabile Registerkennungen zu und verfolgt Beteiligungen sowie Kontrollindizien über die konkret verfügbaren Registerstände und Dokumente. Fehlende, widersprüchliche oder nur zeitbezogen belegbare Angaben bleiben sichtbar.
WEHRON / ABGRENZUNG
Tatsachenbasis statt rechtlicher UBO-Feststellung
Wehron dokumentiert Eigentum, Kontrolle, Quellenstand und offene Punkte. Die geldwäscherechtliche, steuerliche oder sonstige rechtliche Bewertung verbleibt beim Auftraggeber und seinen Beratern.
IHR LIEFERGEGENSTAND
01
Eigentums- und Kontrollmatrix
Gesellschaften, Personen, Beteiligungen und relevante Kontrollmerkmale werden in einer strukturierten Kette zusammengeführt.
02
Registerchronologie und Originalbelege
Originalbezeichnungen, Registerkennungen, Dokumentstände und relevante Veränderungen werden quellenbezogen und zeitlich eingeordnet.
03
Belegstatus und Recherchegrenzen
Belegte Angaben, korroborierte Verbindungen, Widersprüche und nicht verifizierbare Punkte werden getrennt ausgewiesen.
DOKUMENTIERTER ABLAUF
01
Ausgangsobjekt und Originalschrift sichern
Gesellschaft, Jurisdiktion, Originalbezeichnung, verfügbare Registerkennung und relevanter Stichtag werden abgegrenzt.
02
Eigentum und Kontrolle rekonstruieren
Beteiligungen, Funktionen, Kontrollindizien und relevante Veränderungen werden aus den konkret verfügbaren Primärquellen verbunden.
03
Befundstand und Grenzen übergeben
Wesentliche Angaben werden, wo sachlich möglich, corroboriert. Einquellenbefunde, Widersprüche und offene Punkte bleiben ausdrücklich erkennbar.
HÄUFIGE FRAGEN
Was ist der Unterschied zwischen Eigentum und Kontrolle?
Eigentum folgt formalen Beteiligungen. Kontrolle kann zusätzlich durch Stimmrechte, Organfunktionen, Vereinbarungen oder andere belastbare Merkmale ausgeübt werden. Welche rechtliche Folge daraus entsteht, bewertet der Auftraggeber oder sein Berater.
Welche Angaben braucht Wehron für die erste Einordnung?
Gesellschaft und Jurisdiktion, eine bekannte Registerkennung soweit vorhanden sowie die anstehende Entscheidung und der relevante Stichtag. Namen natürlicher Personen, Dokumente und Fallakten gehören nicht in den Erstkontakt.
Kann jede Eigentumskette abschließend geklärt werden?
Nein. Registerzugang, Offenlegungspflichten und historische Verfügbarkeit unterscheiden sich je Jurisdiktion. Wehron weist deshalb belastbare Feststellungen, Einquellenangaben, Widersprüche und verbleibende Lücken getrennt aus.
NÄCHSTER SCHRITT
Für die erste Einordnung genügen Gesellschaft, Jurisdiktion, Entscheidungskontext und Stichtag. Bitte senden Sie zunächst keine Namen, Dokumente oder Fallakten. Wir prüfen Ihre Anfrage persönlich und melden uns mit einer Einschätzung zu Fit und nächstem Schritt.
Prüffall einordnen